Ein Fall für den Presserat: Sorgfaltspflichten (Ziffern 1-4)


Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Artikel über eine Tierheilpraktikerin, die ein ganzheitliches Konzept aus Tierheilkunde, Hundeerziehung und Tierpsychologie verfolgt. Die Arbeit der Frau wird vorgestellt.



Eine Regionalzeitung veröffentlicht unter dem Titel „Deutschland streitet über Tempolimit 130“ einen Artikel zum Thema Tempolimit auf Autobahnen. In dieser Veröffentlichung teilt die Zeitung das Ergebnis einer Leserumfrage mit.



Eine Lokalzeitung berichtet über einen Rekord eines jungen Langstreckenläufers. Beigestellt ist ein Foto des Sportlers. Der Beschwerdeführer sieht in der Veröffentlichung des Bildes eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht.



Eine Regionalzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Wo kann gespart werden?“ einen Artikel über die Sitzung des Bauausschusses einer Gemeinde.



Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „So arbeiten unsere Kreispolitiker“. Die Redaktion „bewertet“ darin ein Jahr vor der Kreistagswahl die Arbeit der Abgeordneten.



Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen von der Redaktion gekürzten Leserbrief. Im Anschluss folgt der Hinweis: „Zu diesem Leserbrief, der seit einigen Tagen in längerer Fassung im Internet steht, gibt es bereits eine Antwort“. Dann folgt der Antwortbrief.



Funktion als Ortsvorsitzender nicht genannt



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