Chronik des Deutschen Presserats 1956 - 1959

20. November 1956: Als Reaktion auf die geplante Einführung eines Bundespressegesetzes gründen fünf Zeitungsverleger und fünf Journalisten den Deutschen Presserat und rufen damit eine freiwillige Instanz der publizistischen Selbstkontrolle ins Leben. Vorbild ist der bereits 1953 gegründete British Press Council. Erster Sprecher des Presserats wird Rupert Giessler vom Deutschen Journalisten-Verband.

1957: Nach der Gründung durch Zeitungsverleger und Journalisten tritt der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger dem Selbstkontrollorgan bei, worauf die Mitgliederzahl des Presserats von zehn auf zwanzig angehoben wird. Gegen Ende des Jahres wird der erste "Sekretär des Deutschen Presserats" bestellt, Egon Freiherr von Mauchenheim.

1958: Mit seiner Stellungnahme zur Berichterstattung über Soraya, die geschiedene Frau des Schahs von Persien, rückt der Presserat erstmalig ins Licht der großen Öffentlichkeit. Der Presserat wendet mit Erfolg die Durchsetzung des in der Folge als "Lex Soraya" bezeichneten Gesetzesentwurfes ab, der eine Verstärkung des Ehrenschutzes für ausländische Staatsoberhäupter vorsieht.

10. Dezember 1958: Die drei Trägervereine verabschieden die erste Geschäftsordnung des Deutschen Presserats, die am 1. Januar 1959 in Kraft tritt.

17. Dezember 1959: Das Hanseatische Oberlandesgericht stellt klar, dass die Tätigkeit des Presserats durch die Grundrechte der Meinungs- und Kritikfreiheit sowie der Vereinigungsfreiheit voll gedeckt ist. Der Vorwurf der Zensur ist unbegründet. Das Verfahren war von Henri Nannen angestrengt worden.