Regeln für einen fairen Journalismus

Nicht alles, was von Rechts wegen zulässig wäre, ist auch ethisch vertretbar. Deshalb hat der Presserat die Publizistischen Grundsätze, den sogenannten Pressekodex, aufgestellt. Darin finden sich Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen, so z.B.:

 

  • Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde
  • Gründliche und faire Recherche
  • Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen
  • Achtung von Privatleben und Intimsphäre
  • Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt u. Brutalität

Ergänzt werden die Grundsätze durch zusätzliche Richtlinien, die aufgrund aktueller Entwicklungen und Ereignisse ständig fortgeschrieben werden.

 

Novellierter Pressekodex

Im Rahmen der Feier seines 50-jährigen Jubiläums hat der Presserat am 20. November 2006 in Berlin den novellierten Pressekodex an Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler übergeben und gleichzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt. In die Überarbeitung der Publizistischen Grundsätze sind Erkenntnisse aus der Arbeit der Beschwerdeausschüsse, aktuelle Entwicklungen innerhalb der Presse sowie externer Sachverstand eingeflossen.

So wurde der in Ziffer 7 festgehaltene Trennungsgrundsatz im Hinblick auf Veröffentlichungen über Eigenmarketingaktionen erweitert. Textlich neu gefasst wurden u. a. auch die Ziffern 9 und 10 des Kodex. Das in Ziffer 13 festgehaltene Vorverurteilungsverbot ist im Hinblick auf ein vorliegendes Geständnis eines Tatverdächtigen konkretisiert worden. Bezüglich Interviews wird durch die überarbeitete Richtlinie 2.4  nun klar, dass eine Autorisierung aus presseethischer Sicht nicht zwingend notwendig ist.

Neben einer teilweisen Neusystematisierung haben die einzelnen Ziffern zudem Überschriften erhalten, mit denen ihr Regelungsbereich beschrieben wird.

Der überarbeitete Kodex ist seit dem 1. Januar 2007 gültig.

In der folgenden Übersicht sind alle Änderungen in Form einer Synopse dargestellt und kurz erläutert: Übersicht herunterladen.