Organisation

Die vier Verleger- und Journalistenorganisationen - Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di - sind Mitglieder im Trägerverein des Deutschen Presserats und entsenden jeweils zwei Vertreter zu den Vereinsversammlungen. Die Mitgliederversammlung beschäftigt sich in erster Linie mit den rechtlichen, finanziellen und personalpolitischen Entscheidungen des Presserats.

Für die Dauer von zwei Jahren entsenden die vier Trägerorganisationen je sieben ehrenamtliche Mitglieder in das 28-köpfige Plenum des Deutschen Presserats, das sich zweimal jährlich zu einer Sitzung trifft.

Das Plenum wählt aus seiner Mitte für zwei Jahre die mit je acht Mitgliedern besetzten zwei Beschwerdeausschüsse, die jeweils viermal jährlich tagen. Die Aufgabe der beiden Beschwerdeausschüsse sowie des Beschwerdeausschusses zum Redaktionsdatenschutz besteht darin, eingehende Beschwerden zu prüfen und in begründeten Fällen eine Maßnahme auszusprechen. Der Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz besteht aus fünf Mitgliedern des Plenums des Presserats sowie einem Vertreter der Anzeigenblattverlage (BVDA).

Die Geschäftsstelle ist das Bindeglied zwischen Lesern, Journalisten und Verlegern sowie den Presseratsgremien.