Freiwillige Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz

Journalisten arbeiten mit Informationen über Personen. Das betrifft Namen und Fotos ebenso wie andere identifizierende Daten. Die Daten werden recherchiert, gesammelt, zu einem Artikel verarbeitet, veröffentlicht und schließlich archiviert – in der Regel mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Diese Vorgänge können datenschutzrechtlich das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten sein. Daher verlangt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei diesen journalistisch-redaktionellen Vorgängen den ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten. Mit anderen Worten: Datenschutz in Redaktionen.

Dabei sind vor allem zwei Aspekte zu beachten: Zum einen sind durch technische und organisatorische Maßnahmen die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Unverfälschbarkeit der Daten zu gewährleisten. Auf die entsprechenden Regelungen des BDSG wird in den jeweiligen Landespressegesetzen verwiesen. Zum anderen ist bei der Veröffentlichung personenbezogener Informationen auch äußerungsrechtlich das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zu wahren. Hier wurde der Pressekodex um einige Regelungen ergänzt. Beide Aspekte zusammen bilden die Freiwillige Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz.

Der Presserat ist dabei an Stelle von staatlichen Aufsichtsbehörden für die Beachtung dieser Regelungen durch die Redaktionen und Verlage zuständig. Dies verfolgt er nicht nur mit Hilfe anlassbezogener Beschwerde-Prüfungen in einem speziellen Datenschutz-Ausschuss. Großes Gewicht haben daneben vor allem präventive Maßnahmen wie z. B. die Entwicklung eines praktischen Leitfadens und die regelmäßige Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen für Redaktionen und Verlage.

Einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit des Presserats im Bereich des Redaktionsdatenschutzes kann sich die Öffentlichkeit mit Hilfe der regelmäßig erscheinenden Tätigkeitsberichte zum Redaktionsdatenschutz verschaffen. Der erste Bericht hierzu wurde im Jahr 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt. Inzwischen ist der zweite Tätigkeitsbericht erschienen, der den Redaktionsdatenschutz zwischen November 2003 und Dezember 2005 abbildet.

Zweiter Bericht zum Redaktionsdatenschutz

Berichtszeitraum November 2003 bis Dezember 2005.

 

Der Bericht kann online als PDF abgerufen werden. Ein Druckexemplar kann für 7,50 Euro zzgl. Versandkosten beim Deutschen Presserat bestellt werden.

 

Dritter Bericht zum Redaktionsdatenschutz

Berichtszeitraum Januar 2006 bis Dezember 2007.

 

Der Bericht kann online als PDF abgerufen werden. Ein Druckexemplar kann für 7,50 Euro zzgl. Versandkosten beim Deutschen Presserat bestellt werden.