Chronik des Deutschen Presserats 2000-2005

2000

9. Mai 2000: Bundesinnenminister Otto Schily und der Deutsche Presserat stellen das gemeinsame Konzept vor, das dem durch die EG-Richtlinie von 1995 eingetretenen Änderungsbedarf bezüglich des Datenschutzes im Medienbereich im Lichte der grundgesetzlich verbürgten Pressefreiheit Rechnung trägt. Nach diesem zweisäuligen Modell wird zum einen das novellierte Bundesdatenschutzgesetz die Standards im Hinblick auf den technischen Datenschutz sowie eine Verpflichtung zu Schadensersatz bei Verletzung dieser Standards vorgeben. Zum anderen verpflichtet sich der Deutsche Presserat zur Schaffung einer wirksamen freiwilligen Selbstkontrolle der redaktionellen Datenverarbeitung, die durch ein Beschwerdeverfahren gewährleistet wird.

28./29. September 2000: Auf Einladung des Deutschen Presserats treffen sich in Bonn die Vertreter von 15 Medienselbstkontrollorganen aus ganz Europa. Im Rahmen dieses zweiten Treffens der Alliance of Independent Press Councils of Europe (AIPCE), die 1999 in London gegründet worden war, diskutieren die Delegierten u. a. über die Kodifizierung der Europäischen Grundrechtscharta sowie die Herausforderung der Presse und der Publizistischen Selbstkontrolle durch das Internet.

5. Oktober 2000: Gemeinsam mit den Presseräten aus Österreich und der Schweiz appelliert der Deutsche Presserat an den europäischen Gesetzgeber, bei der Kodifizierung der Grundrechtscharta die Grundrechte der Informations- und Pressefreiheit verantwortungsvoll zu respektieren. Der bisherige Entwurf mißachte diese Mindestanforderungen. An Regierungen und Parlamente richten die Presseräte den Appell, den Informantenschutz für Presse und Journalisten zu gewährleisten und zu achten, da er zu den elementarsten Existenzbedingungen einer freien Presse gehört und den Lauschangriff auf Redaktionen verbietet.


2001

19. Juni 2001: Gemeinsam mit Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutiert der Presserat über die Bedingungen für journalistische Recherche, die es zu verbessern gilt. Sorgfaltspflichten sind Bestandteil der Qualität journalistischer Arbeit.

20. Juni 2001: Der Presserat beschließt die Neufassung des Pressekodex und der Beschwerdeordnung im Zusammenhang mit der Übernahme der Aufgaben als Freiwillige Selbstkontrolle im Redaktionsdatenschutz.

19. September 2001: Anlässlich der Berichterstattung zu den Terroranschlägen in den USA ruft der Presserat die Medien dazu auf, besonnen und kritisch zu berichten. Die Berichterstattung über die Anschläge dürfe nicht Feindbildern Vorschub leisten.

28. November 2001: Der neue Pressekodex wird an Bundespräsident Johannes Rau überreicht. Mit der Übergabe der erheblich erweiterten Publizistischen Grundsätze beginnt für den Presserat ein neues Kapitel in seiner 45jährigen Geschichte, da er von nun an auch die Selbstkontrolle über den Redaktionsdatenschutz übernimmt.

 

2002

20. Februar 2002: In der Diskussionsveranstaltung "Frauen und Medien" ging es um das Thema Frauen als Journalistinnen in den Medien und Frauen als Berichterstattungsthema der Medien. Hierzu waren drei Expertinnen eingeladen, die aus unterschiedlichen beruflichen und organisatorischen Perspektiven Auskunft über das nach wie vor problematische Verhältnis von Frauen und Medien geben konnten. Das Fazit lautete leider immer noch: Frauen werden nach wie vor ausgegrenzt.

5. März 2002: Die konstituierende Sitzung des Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz findet an diesem Tag in Bonn statt. Dieser spezielle Ausschuss übernimmt die Selbstkontrolle beim Schutz persönlicher Daten, die in Redaktionen erhoben, verarbeitet und gespeichert werden und ist neben der Bearbeitung von Beschwerden auch für die Prävention im Redaktionsdatenschutz zuständig.

29. Juni 2002:
Ein Gespräch mit Marianne Birthler, Bundesbeauftragte für Unterlagen der Stasi, hatte die Novellierung des Stasi-Unterlagen Gesetzes zum Thema. Der Deutsche Presserat spricht sich nach dem Treffen für eine zügige Novellierung des Gesetzes aus und vertritt zudem die Meinung, dass Stasi-Aufarbeitung und Opferschutz sich nicht widersprechen.

28. August 2002:
Gespräch mit dem Staatsminister für Kultur und Medien, Prof. Dr. Nida-Rümelin, im Bundeskanzleramt in Berlin über verschiedene aktuelle Medienpolitische Themen.

 

2003

28. Mai 2003: Auf Einladung des Deutschen Presserats trafen sich fünf Chefredakteure mit den Plenumsmitgliedern des Presserats in Bonn. Thema war neben der allgemeinen Akzeptanz und Resonanz der Arbeit des Selbstkontrollgremiums auch die Spruchpraxis des Presserats zum Vorwurf der Diskriminierung in Ziffer 12 des Pressekodex.

16. Juli 2003: Mit der Herausgabe des Leitfadens „Datenschutz in Redaktionen“ und der neuen Homepage www.redaktionsdatenschutz.de hat der Deutsche Presserat sein Angebot zur Freiwilligen Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz erweitert.

 

2004

29. Januar 2004: Der Deutsche Presserat stellt den ersten Tätigkeitsbericht zum Thema „Datenschutz in Redaktionen“ der Öffentlichkeit vor. Der 165 Seiten umfassende Bericht dokumentiert die Ergebnisse nach zwei Jahren des Bestehens der Freiwilligen Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz. Er wurde Bundesinnenminister Otto Schily in Berlin überreicht.

2. August 2004: Der Deutsche Presserat erläutert auf seiner Jahrespressekonferenz in Berlin unter dem Titel „Ist die Pressefreiheit in Deutschland in Gefahr?“ die zunehmende Einengung der Pressefreiheit durch verschiedene Gesetzentwürfe und europäische Rechtsprechung und stellt das neue Jahrbuch 2004 vor.

22. September 2004: Sechs Experten diskutierten in Bonn mit den Mitgliedern des Deutschen Presserats im Rahmen eines Hearings zum Thema: „Presseethik zwischen Jugendschutz und Pressefreiheit - Wie sind Gewaltfotos in Zeitungen und Zeitschriften zu bewerten?“ Die Häufung von Beschwerden über Fotos von Menschen, die bei Unfällen zu Tode kamen oder von Verbrechens- und Kriegsopfern, hatten den Presserat veranlasst, das Expertengespräch zu führen.

24. November 2004: Unter dem Titel „Pressefreiheit und Datenschutz“ veranstaltete der Presserat in Berlin mit Experten aus Redaktionen, Politik sowie Datenschutzbeauftragten der Länder und einzelner Verlage ein Symposium zum Redaktionsdatenschutz. Dort wurden unter verschiedenen Gesichtspunkten die bisherigen Umsetzungen und mögliche Zukunftsperspektiven der Freiwilligen Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz diskutiert. Die Veranstaltung setzte damit den kontinuierlichen Erfahrungsaustausch der unterschiedlichen Interessensgruppen fort. Die Expertenrunde kam zu dem Ergebnis: „Datenschutz ist ein notwendiges Qualitätsmerkmal für die Presse.“

 

2005

2. März 2005: Das Plenum des Deutschen Presserats erweitert die Ziffer 12 des Pressekodex. Auf Anregung von Behindertenverbänden und Betroffenen fügt der Presserat einen Passus gegen die Diskriminierung von Behinderten in die Publizistischen Grundsätze ein.

7. März 2005: Gemeinsam mit dem Verein Berliner Journalisten e.V. (Landesverband des DJV) veranstaltet der Deutsche Presserat eine Podiumsdiskussion „Prominentenanwälte contra Pressefreiheit?“ Juristen und Journalisten diskutieren dabei über die Auswirkungen des Caroline-Urteils.

9. Juni 2005: Der Presserat fordert eine klare Kennzeichnung von Werbung. Er appelliert erneut an die Zeitungen und Zeitschriften, Werbung und redaktionellen Teil strikt zu trennen und werbliche Inhalte klar zu kennzeichnen.

24. Juni 2005: Zusammen mit dem Bildungswerk des DJV und der Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage führt der Deutsche Presserat das Seminar „Datenschutz in Redaktionen“ in Stuttgart durch. Anhand konkreter eigener Fälle aus der redaktionellen Praxis lernen die für den Datenschutz verantwortlichen Redakteure den Umgang mit personenbezogenen Daten.

18. Oktober 2005: In einer gemeinsamen Veranstaltung der Initiative Qualität im Journalismus (IQ) und des Deutschen Presserats diskutieren Vertreter aus den Branchen Rundfunk, Printmedien und Werbung Konsequenzen aus den jüngsten Fällen von Schleichwerbung. Auch wenn entsprechende Fälle vom Deutschen Presserat kaum häufiger als früher moniert werden: Bei Zeitungen und Zeitschriften nimmt der Trend zur Schleichwerbung zu. Diese Entwicklung bestätigten in Berlin Experten beim Herbstforum der IQ und des Presserats.

20./21. Oktober 2005: Die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder und dem Deutschen Presserat die 4. Frankfurter Me-dienrechtstage. Das Thema lautet „Theorie und Praxis des Rechts der Presse in Mittel- und Osteuropa im Vergleich – Strategien zur Durchsetzung und Stabilisierung der Pressefreiheit in Ost- und Südosteuropa". Journalisten, Medienrechtler sowie Vertreter internationaler Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen beraten über Ansätze zur Verbesserung der Lage der Journalisten und der Medien in Mittel- und Osteuropa