FAQs (Frequently Asked Questions)

Häufig gestellte Fragen zum Presserat und seinen Aufgaben

 

Ist der Presserat eine staatliche Institution?
Der Trägerverein des Deutschen Presserats ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Journalisten- und Verlegerverbände und untersteht keinerlei staatlicher Kontrolle oder Zugehörigkeit.

 

Seit wann gibt es den Presserat?
Er wurde am 20. November 1956 gegründet.

 

Sind die Sitzungen des Presserats öffentlich?
Nein. Zu den Sitzungen des Beschwerdeausschuss sind nach der Satzung des Deutschen Presserats nur die Mitglieder zugelassen, sowie die Justitiare der Verbände und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle.

 

Gibt es Büros des Presserats in anderen Bundesländern?
Es gibt nur eine Geschäftsstelle des Presserats in Berlin. Der Presserat ist zuständig für ganz Deutschland, unterhält aber keine Niederlassungen in den Bundesländern. 

 

Wer kann Mitglied im Presserat werden?
Mitglieder sind nur die vier Verbände, die auch den Trägerverein bilden: der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Fachgruppe Journalismus in Ver.di.

 

Kostet die Beschwerde was?
Eine Beschwerde beim Presserat ist kostenlos!

 

Kann der Presserat Entschuldigungen bzw. Schadensersatz erwirken?
Da der Presserat keine juristische Instanz ist, kann er nur die Maßnahmen erwirken, die in seiner Satzung niedergeschrieben sind. Also Hinweis, Missbilligung und Rüge. Schadensersatz, Entschuldigungen, Wiedergutmachungen oder Widerrufe können nicht vom Presserat, sondern müssen auf dem Rechtsweg erstritten, erforderlichenfalls durch Gericht festgestellt werden.

 

Kann der Presserat verhindern, dass bestimmte Artikel veröffentlicht werden?
Ein Eingreifen in die Veröffentlichungspraxis der Medien wäre nicht im Sinne der Pressefreiheit und könnte als zensurähnliche Maßnahme angesehen werden. Dies kann somit auch nicht vom Presserat erwirkt werden.

 

Kann ich mich auch per E-Mail beschweren?
Ja, eine Beschwerde ist auch per E-Mail möglich. Wir bitten Sie, dafür das Online-Beschwerdeformular im Internet zu benutzen. Der Link zu dem Artikel, über den Sie sich beschweren sowie ein Screenshot sollte möglichst ebenfalls angefügt werden.

 

Was genau bedeuten die einzelnen Maßnahmen?
Der Hinweis ist die kleinste Maßnahme und bedeutet, dass bei einem geringeren Verstoß gegen den Pressekodex die Redaktionen einen Hinweis dazu erhalten, was sie falsch gemacht haben mit der Bitte, in Zukunft solche Fehler zu vermeiden.

Eine Missbilligung ist für schwerere Verstöße gegen den Kodex vorgesehen, ist im Ton schon schärfer und missbilligt die Art und Weise in der eine Redaktion berichtet hat oder vorgegangen ist.

Eine Rüge schließlich ist das härteste Sanktionsmittel des Presserats. Bei einer öffentlichen Rüge muss das betroffene Organ diese in einer seiner nächsten Ausgaben abdrucken. Eine nicht-öffentliche Rüge schließlich wird dann gewählt, wenn der Verstoß zwar schwerwiegend ist, jedoch eine weitere Veröffentlichung im Hinblick auf den Opferschutz unterlassen werden sollte.

 

Werden die Rügen abgedruckt?
Da sich 95 % aller Verlage dazu verpflichtet haben, öffentliche Rügen des Presserats auch abzudrucken, geschieht dies auch tatsächlich in der Mehrzahl der Fälle.

 

Wo ist der Unterschied zwischen dem Pressekodex und Presserecht?
Der Pressekodex beinhaltet ethische Regelungen für Journalisten und Verleger. Das Presserecht ist ein gesetzliches Normengefüge, das vom Staat mithilfe der Justiz ausgelegt und verfolgt wird. Ethik und Recht bilden dabei zwei Systeme, wobei das Presserecht als Gesetz gewissermaßen das ethische Minimum darstellt. Dies ergibt sich aus der Präambel des Pressekodex, in der es heißt: "Sie [die Berufsethik der Presse] umfasst die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen."

 

Haben alle Verlage die Verpflichtungserklärung unterschrieben?
Insgesamt haben gut 95 % aller Verlage die Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben und sich somit dazu verpflichtet, vom Presserat ausgesprochene Rügen auch abzudrucken.

 

Kann ich mich auch über Artikel beschweren, die mich nicht persönlich betreffen?
Ja, Beschwerden können gegen alle Artikel eingereicht werden, bei denen jemand einen Verstoß gegen die ethischen Richtlinien des Pressekodex vermutet. Ebenso kann man sich über journalistische Fehlverhalten oder Probleme mit dem Datenschutz in Redaktionen beschweren. Die Veröffentlichung der Artikel sollte jedoch nicht älter als ein Jahr sein.

 

Wie alt kann ein Artikel bzw. eine Abbildung sein?
Die Veröffentlichung sollte nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

 

Ist der Presserat auch für das Fernsehen/Radio/Internet zuständig?
Für Fernsehen und Rundfunk ist der Presserat nicht zuständig. Im Internet ist der Presserat ab dem 1.1.2009 für journalistisch-redaktionelle Beiträge zuständig, sofern es sich nicht um Rundfunk handelt.

 

Sind auch Beschwerden über Anzeigenblätter oder kostenlose Zeitungen und Zeitschriften möglich?
Grundsätzlich nein. Der Presserat prüft in der Regel nur entgeltlich vertriebene Produkte im Printbereich, sowie deren Online-Angebote. Hierzu gehören Anzeigenblätter nicht. Allerdings besteht bei Anzeigenblättern die Ausnahme, dass Beschwerden über Datenschutzverletzungen angenommen und behandelt werden. Ansonsten erfogt nur eine summarische Prüfung durch die Geschäftsstelle. Bei vermuteten Verstößen gegen das Trennungsgebot bei Anzeigenblättern wird auch hierauf verzichtet. Mehr dazu finden Sie hier

Ist der Presserat auch für ausländische Printmedien zuständig?
Wenn die ausländischen Publikationen eine Redaktion in Deutschland haben, können auch Beschwerden gegen diese Medien behandelt werden. In den übrigen Fällen empfiehlt der Presserat eine Kontaktaufnahme mit dem Presserat des jeweiligen Landes.